Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 29.09.1998

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.12.1998 - 8 WF 334/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10072
OLG Naumburg, 15.12.1998 - 8 WF 334/98 (https://dejure.org/1998,10072)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.12.1998 - 8 WF 334/98 (https://dejure.org/1998,10072)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 8 WF 334/98 (https://dejure.org/1998,10072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Unschädlichkeit einer unzutreffenden oder unrichtigen Bezeichnung eines Rechtsmittels; Voraussetzungen für den Ergang einer Kostenentscheidung in einem Scheidungsverbund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1435
 
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.09.1998 - 10 WF 111/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10180
OLG Brandenburg, 29.09.1998 - 10 WF 111/98 (https://dejure.org/1998,10180)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.1998 - 10 WF 111/98 (https://dejure.org/1998,10180)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 1998 - 10 WF 111/98 (https://dejure.org/1998,10180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Rechtsmittels gegen einen Beschluss, mit dem eine vorläufige Anordnung zur Hemmung der Zwangsvollstreckung getroffen wird; Auslegung des Begriffs "greifbare Gesetzwidrigkeit"; Regelungszweck des § 769 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1435
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 19.06.2002 - 11 W 160/02

    Zu den Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nach

    Für eine Anordnung nach § 769 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nur dann Raum, wenn die Hauptsache anhängig, mithin die Klageschrift eingereicht ist (OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1435 f.).
  • OLG Naumburg, 19.01.2004 - 5 W 3/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des

    Nur wenn der Beschwerdeführer einen Ermessensfehler des Erstgerichts oder die greifbare Gesetzeswidrigkeit des Beschlusses schlüssig vorträgt, ist ausnahmsweise die sofortige Beschwerde (§§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) statthaft (OLG Dresden JurBüro 1999, 270; 1997, 102; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1435 f.; OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 381; OLG Celle JurBüro 1997, 101; OLG Köln FamRZ 1997, 1093; OLG München NJW-RR 1988, 1532; OLG Celle NdsRpfl.
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